Betriebliche Gesundheitsförderung

Langes Sitzen am Arbeitsplatz, gerade bei der Arbeit mit und am Computer, führt in vielen Fällen zur Verspannung der Nacken-, Schulter- und Rückenmuskulatur. Dies ist nicht nur schmerzhaft, sondern beeinträchtigt das gesundheitliche Wohlbefinden allgemein des Arbeitnehmers und insofern die einzelne betriebliche Arbeitsleistung enorm. Mangelnde Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter führt zu wirtschaftlichen Einbußen des Betriebes, denen man gezielt vorbeugen kann.

Aus diesem Grund, sollte es im Interesse eines jeden Arbeitgebers liegen, präventive Gesundheitsvorsorge seiner Mitarbeiter betrieblich zu fördern.

Hierzu stellt der Staat bereits bis zu 500 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies bis zu einem Betrag von nicht mehr als 44 EUR pro Monat (§ 8 Abs. 2, Satz 9 EStG).

Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit sind die Anforderungen der §§ 29 und 20a SGB V zu erfüllen.

Hierzu hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 30.05.2001, VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 anerkannt, dass die Massage der Mitarbeiter, sofern sie überwiegend im betrieblichen Interesse liegt und im Fall spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, hier: Vorbeugung von Nacken- und Rückenschmerzen an Computer-Arbeitsplätzen beschäftigte Arbeitnehmer, lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Aber auch stressbedingte Verspannungen der Arbeitgeber und Manager in verantwortlichen Positionen, können durch eine gezielte Massage nicht nur aufgelöst, sondern auch durch regelmäßige präventive Massage dauerhaft vorgebeugt werden.